Förderung von Energiesparmaßnahmen
Da es eine Vielzahl von Förderprogrammen gibt, erhebt die nachfolgende Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Teilweise sind die Programme, je nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln, auch nur zeitweise verfügbar.
Europäische Gemeinschaft
- Thermie
Bis zu 40% Zuschuß für Demonstrations-Vorhaben zur Energieeinsparung, erneuerbare Energien.
Bund
- Energiesparberatung
„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung für Wohngebäude für Beratungsobjekte, für die bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag
- Art und Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.
- Nutzung erneuerbarer Energiequellen
- Basisförderung von Solarkollektoranlagen
1. Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: Große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern
2. Solarkollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung.
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
Voraussetzung: die Anlagen dienen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und sind mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche ausgestattet.
3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen
- Bonusförderungen
o Regenerativer Kombinationsbonus: Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solarkollektoranlage kann ein Bonus von 500 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichtet wird.
o Effizienzbonus: Voraussetzung ist ein effizient gedämmtes Wohngebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf. Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung.
o Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
- Basisförderung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
Förderfähig sind Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse (Holz) für die thermische Nutzung. Automatisch beschickte Biomasseanlagen:
1. Holzpelletheizungen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung: 36 Euro je kW. Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:
für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000 Euro,
für Pelletkessel: 2000 Euro,
für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500 Euro.
2. Holzhackschnitzelnheizungen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung.
Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro je Anlage.
- Bonusförderungen
o Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (siehe dort) kann ein Bonus von 500 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage
errichtet wird.
o Effizienzbonus: Voraussetzung ist ein effizient gedämmtes Wohngebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf. Die Höhe der Gesamtförderung (Basis- und Effizienzbonus) beträgt das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung.
- Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung).
Land Baden-Württemberg
- Impulsprogramm Altbau
- Energieeinsparprogramm
- Solarthermische Anlagen
Kommune
- In einigen Kommunen werden zum Teil Solaranlagen, Brennwertkessel, Wärmedämmung, Dachbegrünung, Regenwassernutzung und ähnliche Maßnahmen gefördert. Fragen Sie Ihr Wirtschaftsförderungsamt oder Ihren Energieversorger.
Geldinstitute
- Verschiedene Geldinstitute bieten zinsgünstige Kredite für energiesparende Maßnahmen an. Die Ökobank in Frankfurt bietet beispielsweise einen Kredit an, der 2% unter dem marktüblichen Zinssatz liegt.
- Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite (ca. 2 % – 4 % unter Kapitalmarktzins) für energiesparende Maßnahmen. Beim Programm „Energieeffizient Sanieren“ z.B. beträgt dieses Darlehen max. 75.000,–€ pro m² Wohnung. Interessant ist hier vor allem, dass bei Erreichen des Standards „ KfW-Effizienzhaus“ ein Teilschuldenerlass gewährt wird (s.Tab. unten)!
- Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung
Bei einer energetischen Sanierung oder Heizungsumrüstung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. In diesem Zuschussprogramm fördert die KfW die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben).
Auskunft hierüber können Sie bei Ihrer Hausbank erhalten.
Übersicht Tilgungszuschuss (Energieeffizient Sanieren – Kredit), Stand 01.01.2012
| Förderung auf Basis der
Energiesparverordnung |
Tilgungszuschuss: Prozentualer Anteil an Ihrem Darlehensbetrag |
| KfW-Effizienzhaus 115 | 2,5 % |
| KfW-Effizienzhaus 100 | 5,0 % |
| KfW-Effizienzhaus 85 | 7,5 % |
| KfW-Effizienzhaus 70 | 10,0 % |
| KfW-Effizienzhaus 55 | 12,5 % |
Übersicht der Zuschusshöhen (Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss), Stand 01.01.2012
| Förderung auf Basis der Energieeinsparverordnung | Ihr Zuschuss im Programm 430
pro WE (Wohneinheit) |
| KfW-Effizienzhaus 115 und KfW-Denkmal-Effizienzhaus | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro pro WE |
| KfW-Effizienzhaus 100 | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro pro WE |
| KfW-Effizienzhaus 85 | 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 Euro pro WE |
| KfW-Effizienzhaus 70 | 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 13.125 Euro pro WE |
| KfW-Effizienzhaus 55 | 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro pro WE |
Bei der Vermietung von Wohnraum besteht das Problem, daß Investitionen vom Vermieter zu tragen sind, die Energie- und damit Kosteneinsparung dem Mieter zugute kommt. Deshalb darf die Miete nach der Durchführung von energiesparenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen angepaßt werden.
Vermieter im sozialen Wohnungsbau haben die Möglichkeiten, bei entsprechend energiesparender Bauweise eine erhöhte Kaltmiete anzusetzen. Mieterhöhungen für energiesparende Maßnahmen im Rahmen von Modernisierungen bedürfen unter Umständen eines Wirtschaftlichkeitsnachweises.
Adressen für Förderanträge:
Kommission der EG, Generaldirektion Energie, Programm Thermie, 200 rue de la Loi, B-1049 Brüssel
Bundesamt für Wirtschaft, Postfach 51 71, D-65726 Eschborn, 06196/404-493
Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Postfach 10 29 63, 70025 Stuttgart, 0711/123-2526
Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schloßplatz 10, 76113 Karlsruhe, 0721/150-0
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Postfach 11 11 41, D-60046 Frankfurt am Main, 069/7431-0 www.kfw.de